Geschäftsanzeigen
können Sie über die GEA-Anzeigenabteilung aufgeben:
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Prospektbeilagen
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Private und gewerbliche Kleinanzeigen in den Märkten (Gestaltet / Fließsatz)
Kleinanzeigen können Sie in GEA- Geschäftsstelle vor Ort oder über die GEA-Anzeigenabteilung aufgeben:
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Anzeigenschluss-Termine:
Anzeigen generell:
1 Werktag vor Erscheinen 13.00 Uhr
Für die Montagausgabe: Freitag, 15.00 Uhr
Für die Samstagsausgabe: Freitag, 10.00 Uhr
Rubrikenmärkte (Stellen, Immobilien, Auto)
Für Samstag: Donnerstag, 17.30 Uhr
Rücktrittstermine wie Anzeigenschluss.
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Wenn Sie bei der Beauftragung einer Anzeige die Kontaktart »Chiffre« wählen, wird damit sichergestellt, dass diese Anzeige ohne persönliche Kontaktdaten (wie z. B. Telefonnummer oder E-Mail Adresse) von Ihnen erscheint. Stattdessen enthält die Anzeige eine Chiffrenummer. Interessenten melden sich dann mit Bezug auf diese Chiffrenummer bei uns und wir leiten die Antworten an Sie weiter.
Hier sind Gewicht, Auflage, Format und Falzart sowie Anlieferungstermine wichtig.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Seiten 11 und 12 in unserer Preisliste.
Die Anzeigen sind zahlbar ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlung innerhalb 8 Tage nach Erhalt 2 % Skonto und bei Bankeinzug 3 % Skonto
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Bitte beachten Sie zu den Zahlungsbedingungen auch unsere AGB.
Bei einer Fließsatzanzeige wird der Text in einem Stück ohne Unterbrechung durch Absätze, Überschriften und besondere Gestaltungen fortgeführt. Die Fließsatzanzeige ist die kleinstmögliche Anzeige und erscheint ohne Umrahmung. Umgangssprachlich auch Kleinanzeige genannt.
Eine gestaltete Anzeige kann durch Absätze, Überschriften, verschiedene Schriftarten und Schriftgrößen sowie Bilder gestaltet werden. Gestaltete Anzeigen erscheinen in der Regel mit Umrahmung. Gestaltete Anzeigen werden pro mm abgerechnet.
Anzeigen, die von Privatpersonen aufgegeben werden, einen Gelegenheits-Charakter haben, einer haushaltsüblichen Menge entsprechen und bei Erfolg ihren Zweck erfüllt haben, gelten als private Anzeigen. Sie stehen nicht mit einem regelmäßigen Einkommen oder einem Gewerbe in Verbindung. Bei der Preisberechnung dieser Anzeigen wird der Privatpreis herangezogen.
Geschäftliche Werbung im Gewand der privaten Kleinanzeigen verstößt gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und wird von den Behörden (z.B. vom Wirtschaftskontrolldienst oder der Handwerkskammer) verfolgt. Es ist unerheblich ob das Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Entscheidend ist der gewerbliche Charakter des Anzeigentextes.
Alle Anzeigen, die das Ziel eines kommerziellen Handelns verfolgen, eine Dienstleistung bewerben oder eine Arbeitsstelle in einem Gewerbebetrieb anbieten, sind gewerbliche Anzeigen.
Wiederholungsanzeigen mit ständiger Werbung, für zum Wiederverkauf hergestellte Waren oder gewerbliche Dienstleistungen aller Art sind als private Kleinanzeigen unzulässig.
Anzeigen, deren Inhalt erkennbar gegen die guten Sitten oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht veröffentlicht. Anzeigen anonymer Auftraggeber werden aus presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.